Deutschland: Alle Standortzwischenlager genehmigt
Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 19. Dezember 2003 den Betreibern der Kernkraftwerke Gundremmingen, Philippsburg und Krümmel die Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente für maximal 40 Jahre in Zwischenlagern am jeweiligen Standort genehmigt.
18. Dez. 2003
Nach BfS-Präsident Wolfram König verfügen somit alle deutschen Kernkraftwerke über Genehmigungen für die Zwischenlagerung ihrer abgebrannten Brennelemente am Standort. "Mit der Zwischenlagerung entfallen die umstrittenen innerdeutschen Transporte nach Gorleben und Ahaus", so König.
Quelle
D.S. nach BfS, 19. Dezember 2003