Deutschland: Alle Interims- und Zwischenlager 2005 in Betrieb
Das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) will möglichst bis Ende 2003 alle atomrechtlichen Genehmigungen für die beantragten Interims- und Zwischenlager an den Standorten der Kernkraftwerke erteilen.
Dies kündigten der deutsche Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, bei der Vorstellung des BfS-Jahresberichtes an. "Unter der Voraussetzung, dass die zuständigen Landesbehörden die erforderlichen Baugenehmigungen zeitnah erteilen, gehen wir davon aus, dass alle Interims- und Zwischenlager im Jahr 2005 in Betrieb genommen werden können", so Trittin.
Standortzwischenlager bestehen in Form von Lagerhallen aus Stahlbeton bzw. Lagertunnels (am Standort Neckarwestheim) und sind auf 40 Jahre befristet. Die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente erfolgt in speziellen Lagerbehältern. Interimslager dienen dazu, den Zeitraum bis zur Fertigstellung des eigentlichen Standortzwischenlagers zu überbrücken. In Interimslagern erfolgt die Lagerung der Behälter auf einer Lagerfläche des Kraftwerksgeländes. Zur Abschirmung der Gamma- und Neutronenstrahlung sowie als Witterungsschutz erhält jeder einzelne Behälter eine Umhüllung aus Stahlbeton-Fertigteilen.
Die Kraftwerksbetreiber haben insgesamt 5 Interimslager sowie 12 Standortzwischenlager beantragt. Davon sind bereits 4 Interimslager (Krümmel, Neckarwestheim, Phillipsburg, Biblis) und 3 Standortzwischenlager (Grafenrheinfeld, Grohnde, Lingen) genehmigt worden. Die Genehmigungsverfahren für die übrigen 9 Zwischenlager sind nach König schon weit fortgeschritten.
Quelle
D.S. nach Mitteilung BMU vom 20. Juni 2003