Deutsches Bundesverwaltungsgericht: Biblis-Abschaltung rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des deutschen Bundeslandes Hessen nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi angeordnete, befristete Abschaltung der Kernkraftwerkseinheiten Biblis-A und -B als rechtswidrig erklärt. Damit stützt es das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 27. Februar 2013, gegen welches das Land Hessen Beschwerde eingereicht hatte.
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte in seinem Urteil vom 27. Februar 2013 ausgeführt, die Anordnungen des Hessischen Umweltministeriums vom 18. März 2011, den Leistungsbetrieb der Kernkraftwerkseinheit Biblis-A vorübergehend einzustellen und denjenigen der Einheit B nicht wieder aufzunehmen, seien sowohl formell als auch materiell rechtswidrig gewesen. Eine Revision gegen das Urteil liess der Verwaltungsgerichtshof nicht zu.
Die dagegen gerichtete Beschwerde des Landes Hessen wies das Bundesverwaltungsgericht am 20. Dezember 2013 zurück. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist damit rechtskräftig. Die Betreiberin von Biblis – die RWE AG – kann nun in einem zivilgerichtlichen Verfahren Schadenersatzforderungen geltend machen.
Lucia Puttrich, Umweltministerin Hessens, erklärte, die dauerhafte Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis sei vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht betroffen. Der Entscheid treffe zudem keine Vorentscheidung, ob überhaupt Schadensersatzansprüche der Betreiberin gegenüber dem Land bestünden. Dies müsste in einem weiteren Verfahren geklärt werden.
Quelle
M.A. nach Bundesverwaltungsgericht und Hessischem Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Medienmitteilungen, 14. Januar 2014