Deutsche Kernkraftwerke gegen Flut und Stromausfall gut gerüstet
Die deutsche Reaktorsicherheitskommission (RSK) hat ihren Bericht zur Bewertung der Kernkraftwerke am 17. Mai 2011 dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegt. Demnach zeigt ein erster Vergleich mit Japan, dass die deutschen Anlagen bei der Stromversorgung sicherer sind. Auch gegen Überflutungen sind sie laut Bericht robuster aufgestellt.
Nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima-Daiichi hatte die Bundesregierung beschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in Deutschland zu überprüfen. Sie beauftragte die RSK, die Sicherheitsstandards aller Kernkraftwerke umfassend zu überprüfen und neu zu bewerten. Ende März 2011 stellte die RSK die Anforderungen für die Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke vor.
Bei der Sicherheitsüberprüfung richteten sich die Einschätzungen der Kommission auf Risiken, die über alle bisherigen Annahmen hinausgehen. So wurde zum Beispiel unterstellt, dass es ein grösseres Hochwasser geben könnte, als es nach den vorliegenden Erfahrungen jemals gab. Die Kernkraftwerke wurden also im Lichte drohender Ereignisse geprüft, von denen man bisher nicht annahm, dass sie eintreten könnten. Insgesamt schloss die RSK Ereignisse wie in Japan nach dem jetzigen Kenntnisstand für Deutschland anlagenunabhängig praktisch aus.
Die Anlagen in Deutschland sind robust
Die Kommission stellte fest, dass die Stromversorgung der deutschen Kernkraftwerke durchgehend robuster sei als in Fukushima-Daiichi. So hätten sämtliche deutsche Anlagen mindestens eine zusätzlich gesicherte Einspeisung. Zudem verfügten sie über erheblich mehr Notstromaggregate. Mindestens zwei davon seien in jedem Kraftwerk besonders gegen äussere Einwirkungen geschützt.
Hingegen seien sieben der 17 Kernkraftwerkseinheiten mit einer Betriebsbewilligung nicht genügend gegen den Absturz eines grossen Verkehrsflugzeugs geschützt; sie gingen alle zwischen 1974 und 1979 erstmals ans Netz und sind derzeit abgeschaltet. Bei den zehn neueren Einheiten wurde 2002 in einer Nachuntersuchung festgestellt, dass die Struktur des Reaktorgebäudes bei einem solchen Absturz erhalten bleibt. Indes sieht die RSK bei allen diesen Anlagen noch zusätzlichen Nachweisbedarf auch hinsichtlich Treibstoffbrands.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen erklärte an der Pressekonferenz vom 17. Mai 2011, die Sicherheitsüberprüfung habe keine neuen Erkenntnisse in Bezug auf den unterschiedlichen baulichen Schutz der Kernkraftwerke vor einem Flugzeugabsturz erbracht. Die Politik müsse aber neu entscheiden, ob dieses zivilisatorische Risiko hinnehmbar sei. Er wies auch darauf hin, dass es aus sicherheitstechnischen Gründen grundsätzlich nicht notwendig sei, die Kernkraftwerke sofort oder kurzfristig abzuschalten. Dennoch: «Es bleibt bei dem Postulat, so schnell wie möglich und vernünftig den Weg der Kernenergie zu verlassen und durch erneuerbare Energien und Effizienz zu ersetzen», betonte Röttgen.
Weitere Schritte
Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit gehen nun in die Diskussion und den Bericht der Ethikkommission für sichere Energieversorgung ein. Diesen erhält die Bundesregierung am 30. Mai 2011. Das Moratorium endet am 15. Juni. In der Woche davor wird das Bundeskabinett die Gesetze zum Atomausstieg und zur beschleunigten Energiewende beschliessen.
Quelle
M.A. nach BMU und RSK, Pressemitteilungen, 17. Mai, und RSK-Stellungnahme «Anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfung (RSK-SÜ) deutscher Kernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima-I (Japan)», 16. Mai 2011