Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen tagte
Die Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) hat ihre Jahrestagung vom 23. bis 25. Oktober 2002 in Rheinfelden abgehalten.
Sie wurde gemeinsam geleitet von einem Vertreter des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Direktor der schweizerischen Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK). Hauptsächliche Themen waren der Informationsaustausch zum neuen deutschen Atomgesetz, zum Kernenergiegesetz der Schweiz, welches sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, sowie zur Sicherheit der Kernanlagen und zum Strahlenschutz in den beiden Ländern. Im Weiteren wurde über den Notfallschutz für die Bevölkerung in der Umgebung der grenznahen Kernanlagen sowie über die laufenden Arbeiten zur nuklearen Entsorgung informiert. Aus aktuellem Anlass erörterte die deutsche Seite die Aussagen zur Atomenergie im neuen Koalitionsvertrag der Regierung.
Die DSK wurde im Jahre 1982 mit einer Vereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland geschaffen. Vertreter der schweizerischen und deutschen Bundesstellen, der Länder Bayern und Baden-Württemberg, des Kantons Aargau sowie von Fachstellen sind Mitglieder der Kommission.
Die DSK informierte sich eingehend über die aktuellen schweizerischen und deutschen Überlegungen und Schritte zur Endlagerung radioaktiver Abfälle. Der "Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd)" hatte im Auftrag des BMU eine Stellungnahme zur Auswahl des Opalinustons im Zürcher Weinland erarbeitet. Die Ergebnisse der Sondierungen im Zürcher Weinland dienen der Nagra als Grundlage für den Entsorgungsnachweis. Der Entsorgungsnachweis, der die grundsätzliche Machbarkeit der geologischen Tiefenlagerung der hochaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle in der Schweiz aufzeigen soll, ist ein wesentlicher Schritt im Entsorgungsprogramm. Er legt aber noch keinen Endlagerstandort fest. Die DSK nahm den AkEnd-Bericht zur Kenntnis; er soll demnächst veröffentlicht werden. Auf eine DSK-Stellungnahme zum Auswahlverfahren wird verzichtet.
Die gegenseitige Information über die betriebliche Sicherheit der Kernkraftwerke ergab, dass ein hoher Sicherheitsstand bei den deutschen und schweizerischen Anlagen besteht. Besondere Vorkommnisse zeigen, dass der Erhalt des hohen Standards dauernde Anstrengungen von Seiten der Behörden und der Betreiber erfordert.
Die DSK begrüsst und unterstützt die Arbeiten und Massnahmen der deutschen und schweizerischen Behörden zur gegenseitigen Information und zum Schutz der Bevölkerung bei den grenznahen Kernanlagen. Insbesondere sollen die Massnahmen bei Zwischenfällen auf beiden Seiten des Rheins weiter harmonisiert werden.
Quelle
D.S. nach Medienmitteilung HSK vom 30. Oktober 2002