Der Bundesrat will keine Ausweitung der Haftpflichtleistungen
Die Schweiz weist im internationalen Vergleich einen hohen Standard bei der Kernenergiehaftpflicht auf. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf für eine erneute Gesetzesrevision.
Der vom Bundesamt für Energie (BFE) erstellte Bericht «Haftungsrisiko des Staates bezüglich Atomkraftwerken» beschreibt die heutige Kenntnislage zur Schadenshöhe bei einem schwerwiegenden nuklearen Störfall und erörtert das Haftungsrisiko für den Staat. Weiter bietet der Bericht einen Überblick über bereits bestehende kernenergiehaftpflichtrechtliche Lösungen auf internationaler und nationaler Ebene und bewertet diese und weitere denkbare Möglichkeiten zur Überwälzung der finanziellen Schäden auf Betreiber oder Dritte. Der Bericht erfüllt das Postulat «Haftungsrisiko des Staates bezüglich Atomkraftwerke» (11.3356) von NR Daniel Vischer (G/ZH).
Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Schweiz bezüglich Deckungsvorsorge und Haftpflichtregelung im internationalen Vergleich gut dastehe. Nur wenige Länder, darunter Deutschland, die USA und Japan sähen eine gesetzgeberische Lösung vor, die in einzelnen Punkten über das in der Schweiz vorgesehene System hinausgehe. Die in Deutschland und den USA vorgesehenen Lösungen würden jedoch in der Schweiz im Vergleich zur geltenden Versicherungslösung nur einen geringen Mehrwert bringen und wären im Hinblick auf einen Ausstieg aus der Kernenergie wenig sinnvoll. Ob mit der Einführung eines mit Japan vergleichbaren Systems in der Schweiz eine zweckmässige Lösung geschaffen würde, sei sehr zu bezweifeln. Eine Regelung wie in Japan wäre darüber hinaus nach schweizerischem Recht wohl verfassungswidrig.
Der Bundesrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf für eine erneute Revision der Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung.
Quelle
M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 21. Januar 2015