Das Nuklearforum nimmt Stellung zur Revision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)

Am 6. April 2022 hat das Eidgenössische Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die Vernehmlassung zur Revision der Kernenergiehaftpflichtverordnung eröffnet. Das Nuklearforum hat sich mit einer Vernehmlassungsantwort beteiligt und fordert, dass die Revision so lange sistiert wird, bis die Folgen für die betroffenen Unternehmen klarer sind.

13. Juli 2022
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Das Uvek will die private Versicherungsdeckung im Kernenergiehaftpflichtgesetz ausbauen.
Quelle: Gerd Altmann/Pixabay

Gemäss dem Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) muss durch den Betreiber einer Kernanlage in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung im Umfang von 1,2 Milliarden Euro abgeschlossen werden. Aktuell werden eine Milliarde Euro durch die Privatversicherer und 200 Millionen Euro durch den Bund gedeckt. Für den Deckungsbeitrag der öffentlichen Hand werden aktuell seitens Kraftwerksbetreiber Prämien in den Nuklearschadensfonds entrichtet. Neu soll die private Versicherungsdeckung ausgebaut werden.

Das Nuklearforum moniert, dass erst eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) durchgeführt werden sollte, bevor Veränderungen von solcher Tragweite eingeführt werden. Nur so kann geklärt werden, ob die angestrebte Versicherungslösung sich in der Praxis auch als tragfähig erweisen wird. Solange die Folgen der Verordnungsrevision nicht klar abzuschätzen sind, ist diese entsprechend zu sistieren. Der öffentliche Zusatznutzen durch die Revision dürfte ausserdem gering sein, da die betroffenen Unternehmen ja bereits heute Prämien in den Nuklearschadensfonds entrichten. Ausserdem schafft eine solche Revision keine Rechtssicherheit für die Unternehmen.

Quelle

L.A.

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