Kernkraftwerk Gösgen hält gemäss Ensi sehr schweren Erdbeben stand
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) bestätigt, dass das Kernkraftwerk Gösgen seinen Reaktor bei bzw. nach einem sehr schweren Erdbeben in einen sicheren und stabilen Zustand überführen kann. Das Ensi akzeptiert somit den eingereichten deterministischen Erdbebensicherheitsnachweis für Erdbeben, die nur alle 10’000 Jahre zu erwarten sind. Bei Erdbeben, die nur alle 1'000 Jahre zu erwarten sind, muss das KKW Gösgen seinen Nachweis noch präzisieren bzw. ergänzen.
Auf seiner Website zeigt das Ensi auf, dass die Kernkraftwerkbetreiber in der Schweiz gemäss einer Verfügung aus dem Jahr 2016 in drei Schritten nachweisen müssen, dass ihre Anlagen auch äusserst seltenen und starken Erdbeben standhalten. Das Ensi hat bestätigt, dass alle Kernkraftwerke die ersten beiden Schritte der Nachweisführung 2021 respektive 2022 erfolgreich abgeschlossen haben.
Im dritten und letzten Schritt der Nachweisführung mussten die Kernkraftwerksbetreiber sehr detaillierte und methodisch anspruchsvolle deterministische Erdbebensicherheitsnachweise erbringen und entsprechende Unterlagen bis Herbst 2020 einreichen. In den Jahren 2023 und 2024 hat das Ensi diese Nachweise für die Kernkraftwerke Mühleberg, Leibstadt und Beznau nach Prüfung akzeptiert. Diese erweiterten deterministischen Erdbebensicherheitsnachweise umfassen:
- Erdbeben der Störfallkategorie 3, die nur alle 10’000 Jahre zu erwarten sind, mit einem nachweislich einzuhaltenden Dosiswert von 100 Millisievert
- Erdbeben der Störfallkategorie 2, die nur alle 1'000 Jahre zu erwarten sind, mit einem nachweislich einzuhaltenden Dosiswert von 1 Millisievert
Am 30. Januar 2025 hat das Ensi nun bekanntgegeben, dass es die Nachweise des KKW Gösgen für den dritten Schritt teilweise bestätigt:
«Die Prüfung der vom KKW Gösgen eingereichten Unterlagen hat ergeben, dass sowohl die Kernkühlung als auch die Kühlung der Brennelementlagerbecken des KKW Gösgen bei sehr schweren Erdbeben der Störfallkategorie 3, wie sie alle 10’000 Jahre zu erwarten sind, gewährleistet sind.» Dies gelte auch für die Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser. «Der maximal zulässige Dosiswert von 100 Millisievert würde bei einem solchen Störfall nicht überschritten», so das Ensi, welches punktuell Verbesserungsbedarf festgestellt habe und Forderungen stelle, die im Rahmen der laufenden Aufsicht weiterverfolgt würden. Die Gesamtergebnisse der Prüfung stelle dies jedoch nicht grundsätzlich in Frage.
«Auch für das 1’000 jährliche Erdbeben der Störfallkategorie 2 kommt das Ensi zu dem Ergebnis, dass die technischen Nachweiskriterien eingehalten werden. Der radiologische Nachweis der Einhaltung des Dosiswertes von 1 mSv für Erdbeben der Störfallkategorie 2 wurde jedoch vom Ensi in der vorliegenden Form nicht abschliessend akzeptiert.» Deshalb habe das Ensi das KKW Gösgen aufgefordert, diesen Nachweis bis Mitte 2026 zu überarbeiten und neu einzureichen.
Quelle
B.G. nach Ensi, Medienmitteilung, 30. Januar 2025
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