CO2-Gesetz tritt in Kraft
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen auf den 1. Mai 2000 in Kraft gesetzt.
Es schreibt vor, dass die Schweiz ihren CO2-Ausstoss bis im Jahr 2010 auf 10% unter das Niveau von 1990 senken muss. Die Emissionen aus Brennstoffen sollen um 15% und die aus Treibstoffen um 8% vermindert werden. Die Ziele sollen in erster Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden. Genügen diese nicht, führt der Bundesrat eine CO2-Abgabe ein. Diese Lenkungsabgabe kann frühestens im Jahr 2004 erhoben werden.
Die Entwicklung der CO2-Emissionen wird regelmässig registriert. Die Höhe der Abgabe wäre abhängig davon, wie weit man vom Reduktionsziel entfernt ist, und würde vom Parlament bestimmt. Sie könnte entweder auf Brenn- oder Treibstoffen oder beiden erhoben werden. Der maximale Abgabesatz beträgt 210 Franken pro Tonne CO2. Beim Benzin würde dies einer Preiserhöhung von maximal 50 Rappen pro Liter entsprechen. Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe würden vollumfänglich an die Bevölkerung und die Unternehmen zurückfliessen. Am 8. Oktober 1999 hatte die Bundesversammlung das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 3. Februar 2000 unbenutzt abgelaufen.
Quelle
M.S. nach Pressemitteilung Uvek, 5. April 2000