Bundesrat will Moratorium der Wiederaufarbeitung von Brennelementen verlängern

Der Bundesrat will das Ende Juni 2016 auslaufende Moratorium für die Bewilligung der Ausfuhr ausgedienter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung um zehn Jahre verlängern. Er hat am 18. November 2015 eine entsprechende Botschaft verabschiedet.

20. Nov. 2015

In der Schweiz gilt seit Juli 2006 – dem Inkrafttreten des heute geltenden Kernenergiegesetzes (KEG) – ein befristetes Verbot der Ausfuhr ausgedienter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung, das Ende Juni 2016 ausläuft. Inzwischen haben sich National- und Ständerat im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 für ein unbefristetes Verbot der Wiederaufarbeitung ausgesprochen, weil nach wie vor keine verbesserten Verfahren verfügbar sind. Diese Vorlage wird im Zeitpunkt des Auslaufens des Moratoriums noch nicht in Kraft sein. Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat, das Verbot der Ausfuhr zur Wiederaufarbeitung unabhängig vom ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 durch einfachen Bundesbeschluss um zehn Jahre zu verlängern.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 18. November 2015

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft