Bundesrat will Bundesbeschluss zum Atomgesetz um weitere zehn Jahre verlängern
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, den Bundesbeschluss zum Atomgesetz unverändert bis Ende 2010 zu verlängern.
Diese Massnahme wurde nötig, da das neue Kernenergiegesetz noch nicht bis Ende des laufenden Jahres in Kraft treten kann, wie bei der letzten Verlängerung (bis Ende 2000) vorgesehen war. Ohne Verlängerung des Bundesbeschlusses würde ab dem 1. Januar 2001 für den Bereich Kernenergie wieder allein das Atomgesetz von 1959 gelten. Der Bundesrat geht gemäss den Ausführungen von Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), nicht davon aus, dass das neue Kernenergiegesetz bis zu seiner Inkraftsetzung noch zehn Jahre braucht, eine Verlängerung des Bundesbeschlusses um zehn Jahre soll aber eine gewisse Zeitreserve geben.
Quelle
H.R. nach Medienrohstoff des Uvek vom 6. März 2000