Bundesrat lehnt sofortige Teilinkraftsetzung des Kernenergiegesetzes ab

Mit einer am 3. Oktober 2003 eingereichten Motion hatte die Berner SP-Nationalrätin Ursula Wyss den Bundesrat aufgefordert, das neue Kernenergiegesetz (KEG) sofort teilweise in Kraft zu setzen.

4. Dez. 2003

Der Hintergrund der Forderung waren vor allem das Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren für ein neues Nasslager beim Kernkraftwerk Gösgen sowie das noch hängige Betriebsbewilligungsverfahren zur Aufhebung der Befristung beim Kernkraftwerk Beznau-2, die nach Meinung der Motionäre bereits nach dem neuen Gesetz zu bewilligen wären.
Mit Antwort vom 5. Dezember 2003 beantragt der Bundesrat nun, die Motion abzulehnen. In seiner Stellungnahme schreibt er, wörtlich: "Die Referendumsfrist für das KEG ist am 4. September 2003 unbenutzt abgelaufen. Zur Inkraftsetzung des KEG sind umfangreiche Verordnungsarbeiten nötig, Dabei geht es insbesondere um die neue Kernenergieverordnung (KEV), um Änderungen bestehender Verordnungen (z.B. betreffend Strahlenschutz) sowie um den Erlass weiterer neuer Verordnungen (z.B. betreffend Anforderungen an nukleare Druckgeräte und an das Personal von Kernanlagen)."

Quelle

H.R. nach Motion 03.3539

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