Bundesrat lässt Notfallschutz bei Extremereignissen untersuchen
Der Bundesrat hat am 4. Mai 2011 beschlossen, eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA Nomex) einzusetzen. In der Arbeitsgruppe sollen auch die Kantone mitarbeiten und die Aufgabe ist, im Lichte der Erfahrungen von Japan zu untersuchen, ob und welche neuen gesetzlichen und organisatorischen Notfallschutzmassnahmen ergriffen werden müssen.
Aufgrund der ersten Erkenntnisse aus dem Ablauf des Reaktorunfalls in Fukushima und der von Rettungskräften und Notfallorganisationen vor Ort durchgeführten Notfallmassnahmen ergibt sich laut Bundesrat voraussichtlich auch Handlungsbedarf im Bereich des Notfallschutzes bei Extremereignissen in der Schweiz. Die IDA Nomex mit Vertretern der Kantone sowie des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), der Schweizerischen Bundeskanzlei (BK), des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) werden dazu unter anderem die Notfallschutzverordnung und die ABCN-Einsatzverordnung (SR 520.17) aufgrund der Erfahrungen von Japan überprüfen.
Das Uvek wird dem Bundesrat bis Herbst 2011 Bericht erstatten. Die Federführung und Koordination der Arbeitsgruppe liegt beim Bundesamt für Energie (BFE). Allfällige Gesetzes- und Verordnungsänderungen werden von den jeweils zuständigen Departementen zeitlich gestaffelt bis Mitte 2012 erarbeitet.
Quelle
M.A. nach Uvek, Medienmitteilung, 5. Mai 2011