Bundesrat konkretisiert Energiestrategie 2050
Der Bundesrat will den Umbau der Schweizer Energiepolitik mit Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, fossile Kraftwerke, Netze und Forschung sicherstellen. Er hat am 30. November 2011 diese Stossrichtung konkretisiert. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) wird beauftragt, bis im Frühling 2012 die hierfür nötigen Massnahmen zu eruieren und eine Kostenübersicht auszuarbeiten.
Der Bundesrat entschied am 25. Mai 2011, die bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebsdauer stillzulegen und nicht durch neue Kernkraftwerke zu ersetzen. National- und Ständerat schlossen sich in der Sommer- und Herbstsession dem Grundsatzentscheid an. Gemeinsam mit den zuständigen Departementen sowie in zahlreichen Arbeitsgruppen erarbeitete das Uvek in den letzten Monaten erste Vorschläge zu den Zielen, Instrumenten und Massnahmen der neuen Energiestrategie 2050. Der Bundesrat hat diese an seiner Sitzung vom 30. November 2011 diskutiert und die Stossrichtung der Energiestrategie 2050 konkretisiert. Eckwerte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sind Energieeffizienz, erneuerbare Energien, fossile Kraftwerke, Netze und Forschung.
Das Uvek soll nun bis im Frühling 2012 einen Bericht über die Massnahmen, Wirkungen und Kosten sowie über die Finanzierungsmöglichkeiten erarbeiten. Der Bundesrat wird aufgrund des Berichts die Eckwerte für die Vernehmlassungsvorlage festlegen, die bis Mitte 2012 vorliegen soll.
Riesiges Sparpotenzial bei Energieeffizienz
Sowohl bei den Gebäuden und Elektrogeräten als auch bei Industrie, Dienstleistungen und Mobilität besteht laut Bundesrat beträchtliches Einsparpotential. Gemäss Uvek-Daten wird in diesen Bereichen mit einem Sparpotential von 35,5 TWh bis 2020 und mit 80 TWh bis 2035 gerechnet. Zum Vergleich: Der gesamte Energieendverbrauch betrug in der Schweiz im letzten Jahr 253 TWh. Das Stromsparen soll durch Zielvereinbarungen, marktwirtschaftliche Anreize, wettbewerbliche Ausschreibungen, innovative Tarifmodelle, technische Fortschritte, strengere Vorschriften und zusätzliche Anstrengungen in Aus- und Weiterbildung sowie bei der Forschung gefördert werden. Beispielhaft sollen die Bundesverwaltung, der ETH-Bereich und bundesnahe Unternehmen ihren Energieverbrauch bis 2020 um 25% reduzieren (Basisjahr 2006).
Erneuerbare Energien im Fokus
Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien soll bis 2020 um mindestens 4 TWh und bis 2035 um 13 TWh erhöht werden. Das bestehende Fördersystem der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) soll hierfür angepasst und der Zeitraum für KEV-Vergütungen verkürzt werden. Zudem prüft das Uvek neue Modelle wie die Gewährung einmaliger Investitionshilfen oder Net Metering (Vergütung der Netto-Einspeisung nach Abzug des Eigenverbrauchs). Weiter sollen die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Zur Finanzierung stehen die Erhöhung des KEV-Zuschlags und die Ausweitung des Förderzwecks im Vordergrund.
Gaskombikraftwerke notwendig
An der Medienkonferenz stellte Bundesrätin Doris Leuthard klar fest, dass der Bau von Gaskombikraftwerke (GuD) als Übergangslösung notwendig sei, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Die Betreiber künftiger GuD werden ihre CO2-Emissionen vollständig kompensieren müssen, denn der Bundesrat will an seinen klimapolitischen Zielen festhalten. Aber: «Falls die Abklärungen des Uvek ergeben, dass für die Netzstabilität GuD notwendig sind, wäre eine höhere Flexibilität bei den Anteilen der CO2-Kompensationen im In- und Ausland anzustreben», so das Uvek in seiner Medienmitteilung. Bis 2035 sollen zudem dezentrale Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen) bis zu 7 TWh Strom erzeugen.
Netze weiter ausbauen
Die Hochspannungs- und Verteilnetze müssen laut Uvek für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 weiter ausgebaut und erneuert werden. Gleichzeitig soll eine Aufwertung in Richtung Smart Grids erfolgen, um die zunehmende dezentrale Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien steuern zu können. Die Schweiz soll auch weiterhin eng an das europäische Stromnetz angebunden sein, da dies gegenseitig eine hohe Versorgungssicherheit garantiere.
Stärkung Energieforschung – Kosten werden von Gesellschaft getragen
Die Energieforschung soll mittel- und langfristig zu einer sicheren, nachhaltigen Energieversorgung und zur Stärkung des Technologiestandortes Schweiz beitragen. Hierfür will der Bundesrat 2012 dem Parlament den Aktionsplan «Koordinierte Energieforschung Schweiz» für Forschung und Entwicklung unterbreiten.
Um den Umbau des Energiesystems zu finanzieren sind Bund, Kantone, die Unternehmen sowie die Bevölkerung gleichermassen gefordert, räumt das Uvek ein. Es will dem Bundesrat im Frühjahr 2012 Einzelheiten über die Kosten und die Finanzierungsmöglichkeiten unterbreiten.
Quelle
D.S. nach Uvek, Medienmitteilung, 1. Dezember 2011