Bundesrat beschliesst Ratifizierung des Zusatzprotokolls
Der Bundesrat hat am 18. August 2004 die Safeguardsverordnung gutgeheissen. Er schafft damit die rechtliche Grundlage zur Ratifikation des Zusatzprotokolls zwischen der Schweiz und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO).
Gleichzeitig wurde das EDA beauftragt, die für das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls vorgesehene Notifikation bei der IAEO vorzunehmen. Die Safeguardsverordnung soll zusammen mit dem Kernenergiegesetz (KEG), voraussichtlich am 1. Januar 2005, in Kraft gesetzt werden.
Diejenigen Unterzeichnerstaaten des Atomsperrvertrags, welche ihren Verzicht auf nukleare Waffen erklärt haben, unterziehen ihre nuklearen Anlagen sogenannten Safeguardsmassnahmen, d.h. regelmässigen Kontrollen durch die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO). Ein entsprechendes Abkommen zwischen der Schweiz und der IAEO wurde am 6. September 1978 abgeschlossen.
Die nach dem Golfkrieg 1991 bekannt gewordenen Verstösse des Irak gegen den Atomsperrvertrag veranlassten die Mitgliedstaaten der IAEO, bestehende Kontrolllücken zu eliminieren und das System der Safeguardsmassnahmen mittels eines Zusatzprotokolls zu stärken. Auf Basis des Zusatzprotokolls werden künftig nicht nur die Kernmaterialbestände eines Landes der Kontrolle unterstellt sein, die IAEO wird auch weitergehende Aktivitäten im Kernenergiebereich überprüfen und z.B. Umweltproben entnehmen und analysieren können. Zudem muss die Schweiz die Produktion und die Ausfuhr bestimmter Ausrüstungsgüter für Nuklearanlagen zukünftig periodisch an die IAEO melden. Die IAEO erhält ein Inspektionsrecht in Industriefirmen, die solche Güter herstellen. Da sich das Safeguardsabkommen und das Zusatzprotokoll komplementär ergänzen, wurden für die nationale Umsetzung die entsprechenden Bestimmungen in einem einzigen Verordnungstext, der Safeguardsverordnung, zusammengefasst. Mit der Verabschiedung der Safeguardsverordnung hat der Bundesrat die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls geschaffen, welches zwischen der Schweiz und der IAEO bereits am 16. Juni 2000 unterzeichnet worden war.
Drei Gesetze bilden die rechtliche Grundlage der Safeguardsverordnung: Das neue KEG, welches voraussichtlich am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird, das Güterkontrollgesetz (GKG) und das Strahlenschutzgesetz (StSG). Da mit der Safeguardsverordnung nicht nur Anforderungen aus dem Safeguardsabkommen und dem Zusatzprotokoll, sondern auch solche aus dem KEG umgesetzt werden (Buchhaltungspflicht für Kernmaterialien im Ausland), hat der Bundesrat beschlossen, die Safeguardsverordnung zusammen mit dem Kernenergiegesetz in Kraft zu setzen. Die Umsetzung des Zusatzprotokolls und der Safeguardsverordnung erfolgt gemeinsam durch das Bundesamt für Energie (BFE) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).
Quelle
D.S. nach Uvek, 18. August 2004