Bundesrat: Alternativen zum Zürcher Weinland aufzeigen
Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 zwei Vorstösse von Nationalrat Hans-Jürg Fehr zur Frage der Entsorgung der radioaktiven Abfälle beantwortet.
Er beantragt die Annahme des Postulats «Standort Atommüll-Endlager. Varianten evaluieren» (04.3365). Im Hinblick auf die Standortwahl für ein geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle seien neben dem Zürcher Weinland weitere Alternativen aufzuzeigen, meint der Bundesrat. Es müsse in der Diskussion um die Standortwahl für ein Hochaktivlager dargelegt werden können, dass eine breite Evaluation stattgefunden habe und allenfalls Reservestandorte zur Verfügung stehen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) erarbeite zurzeit Grundlagen für ein neues Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager, welches im Rahmen eines Sachplanes nach Raumplanungsgesetz festgeschrieben werden solle. Ob andere Gesteinsoptionen wie Kristallin oder untere Süsswassermolasse weiter untersucht werden sollen oder eine Fokussierung auf Gebiete mit Opalinuston sinnvoll sei, werde der Bundesrat erst nach der sicherheitstechnischen Begutachtung des Entsorgungsnachweises und dem öffentlichen Auflageverfahren entscheiden, heisst es in der Antwort.
Die Motion «Atommüll-Endlager. Wissenschaftliches second team» (04.3230) lehnt der Bundesrat ab. Der von der Nagra eingereichte Entsorgungsnachweis sei schon von der Kernenergieagentur (NEA) der OECD geprüft worden. Das Gutachten der NEA halte fest, dass der Sicherheitsnachweis der Nagra den neusten internationalen Empfehlungen entspreche und im Spitzenfeld der internationalen Praktiken rangiere. Es gebe sodann keinen Anlass, an der Unabhängigkeit oder an der fachlichen Kompetenz der überprüfenden (schweizerischen und internationalen) Behörden zu zweifeln, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort weiter. Ausserdem sei durch den Einbezug der betroffenen Bevölkerung sowie der betroffenen Kantone und Nachbarländer in verschiedenen Verfahrensphasen eine Mitsprachemöglichkeit gewährleistet. Der Bundesrat hält am Ziel fest, das Lager für hochaktive Abfälle 2040 in Betrieb nehmen zu können, was eine zielstrebige Vorbereitung einer Lösung im Inland bedinge.
Quelle
P.H. nach eidg. Parlament und nach Auskünften der Nagra, 15.12.2004