Bund setzt neuen Verteilmodus für Jodtabletten in Kraft
Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung) gutgeheissen.
Diese Änderung, die auf 15. März 2003 in Kraft trat, erlaubt es dem Bund, vom Austausch der alten Tabletten zu profitieren, um die Bevölkerung im Fall eines Kernkraftzwischenfalls mit Austritt von Radioaktivität besser zu schützen. So werden die Tabletten künftig nicht nur vorsorglich direkt an die Haushalte, Schulen und Unternehmen usw. in der Zone 1, sondern auch in der Zone 2 (näher als 20 km bei einem Kernkraftwerk) verteilt. Die seinerzeit für die Zonen 1 und 2 ausgelieferten Tabletten sind gemäss Aufdruck im Dezember2001 verfallen und müssen ausgetauscht werden. Regelmässige Kontrollen des Bundesamts für Gesundheit haben gezeigt, dass die Tabletten nach wie vor uneingeschränkt wirksam sind.
Quelle
M.E. nach Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern vom 26. Februar 2003