Bund schlägt neuen Verteilmodus für Jodtabletten vor
Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung) eröffnet.
Der Bund will mit der Verordnungsänderung im Hinblick auf den bevorstehenden Tablettenaustausch die Bevölkerung für den Fall eines nuklearen Unfalls besser schützen. Dies bedingt, dass die Tabletten in der Zone 1 und neu auch in der Zone 2 (näher als 20 km bei einem Kernkraftwerk) vorsorglich an die Haushalte, Schulen, Unternehmen, etc. verteilt werden und zwar direkt durch den Bund. Diese Verteilung und damit der Austausch der verfallenen, aber nach wie vor uneingeschränkt wirksamen Tabletten ist für Ende 2002 geplant. Sämtliche mit dem Tablettenaustausch verbundenen Kosten tragen die Kernkraftwerke.
Quelle
D.S. nach Mitteilung BAG vom 28. Mai 2002