Bulgarien: Antrag auf Standortgenehmigung für Kosloduj-8 gestellt

Die bulgarische Projektgesellschaft Kozloduy NPP-Newbuild hat bei der bulgarischen Nuklearaufsichtsbehörde den Antrag auf Standortgenehmigung für Kosloduj-8 gestellt. Der dafür vorgesehene Reaktor des Typs AP1000 von Westinghouse soll 2035 oder 2036 in Betrieb genommen werden.

25. Feb. 2025
AP1000-Einheit am Standort Kosloduj
Eine der beiden geplanten AP1000-Kernkraftwerkseinheiten von Westinghouse Electric für das geplante Kosloduj-Erweiterungsprojekt.
Quelle: Westinghouse Electric

Bulgarien will den bestehenden Kernkraftwerksstandort Kosloduj im Nordwesten des Landes an der Donau um die zwei Einheiten Kosloduj-7 und -8 erweitern. Das bulgarische Parlament erteilte dem Ministerrat im Januar 2023 den Auftrag, Verhandlungen mit dem amerikanischen Hersteller Westinghouse aufzunehmen, damit für Block-7 dessen AP1000-Technologie eingesetzt werden kann. Für Kosloduj-7 liegt bereits seit Februar 2020 eine Standortgenehmigung der bulgarischen Nuklearaufsichtsbehörde Nuclear Regulatory Agency (NRA) vor. Im März 2023 erfolgte die Unterzeichnung einer Absichtserklärung zwischen Bulgarien und Westinghouse über den Bau eines oder mehrerer Reaktoren des Typs AP1000 der Generation III+ am Standort Kosloduj. Im Oktober 2023 erhielt das bulgarische Parlament die Erlaubnis, den Bau von Block 7 zu lancieren und vorbereitende Arbeiten für den Block 8 in Angriff zu nehmen. Im Februar 2024 unterzeichneten Bulgarien und die USA ein Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit im zivilen Nuklearbereich.

Kernkraftwerksstandort Kosloduj
Der Kernkraftwerksstandort Kosloduj mit den bestehenden Kernkraftwerksblöcken (obere Bildhälfte) und den zwei geplanten neuen AP1000-Einheiten Kosloduj-7 und -8 (untere Bildhälfte).
Quelle: Westinghouse Electric

Der Standort für den Block 7 wurde genehmigt, «aber da es sich um den Bau eines neuen Kernkraftwerks handelt, werden wir uns ausschliesslich an die Anforderungen des Gesetzes und der Verordnung halten», sagte Tsanko Bachiyski, der Vorsitzende der NRA, Mitte Februar 2025 gegenüber Medienvertretern mit Hinweis auf die bevorstehende Gesucheinreichung für Block 8. «Das heisst, es wird erneut ein Antrag auf Standortgenehmigung gestellt, um zu beweisen, dass ein weiteres Kernkraftwerk am Standort von Block 7 errichtet werden kann.» Ein Antrag für eine Standortgenehmigung ist der erste Schritt im gesamten Genehmigungsverfahren für eine neue kerntechnische Anlage.

Antrag auf Standortgenehmigung wird geprüft
Am 18. Februar 2025 teilte NRA mit, dass die Projektgesellschaft Kozloduy NPP-Newbuild «einen Antrag auf Erteilung einer Standortgenehmigung für eine kerntechnische Anlage (Block 8)» bei NRA gestellt hat. «Dem Antrag sind zahlreiche Unterlagen beigefügt, die auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen des Kernenergiegesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen überprüft und bewertet werden.» Die NRA werde ein umfassendes Programm zur Prüfung und Bewertung des eingereichten Antrags und der beigefügten Unterlagen aufstellen.

Quelle

B.G. nach NRA, Medienmitteilung, 18. Februar 2025

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