BFE-Studien: Marktmodelle und Versorgungssicherheit
Im Rahmen der Vorabeiten für eine neue Elektrizitätswirtschaftsordnung (ELWO) hat das Bundesamt für Energie (BFE) zwei Publikationen veröffentlicht, die Fragen der möglichen Marktmodelle und der Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich behandeln.
In der Studie "Marktmodelle" werden am Beispiel von europäischen Strommärkten die folgenden fünf Kernfragen untersucht: die Öffnungstiefe (Zugang zum Markt und Netz), der Grad der Unabhängigkeit des Übertragungsnetz- und Systembetreibers, der Grad der Unabhängigkeit des Verteilnetzbetreibers, die Regelung des Netzzugangs im einzelnen sowie die Rolle der Regulierungsbehörde. Exemplarisch wird für die Länder Deutschland, England und Wales, Frankreich, Norwegen, Österreich und Schweden die jeweilige Ausgestaltung gemäss den fünf genannten Kategorien dargelegt.
In der Studie "Versorgungssicherheit im Bereich der Elektrizität" wird folgende Definition für die Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich erarbeitet: Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet, wenn jederzeit die gewünschte Menge an Energie mit der erforderlichen Qualität im gesamten Stromnetz zu angemessenen Preisen erhältlich ist. Die Definition schliesst ein, dass innerhalb der bestehenden Netze alle Kunden zu nichtdiskriminierenden Bedingungen ans Netz angeschlossen und beliefert werden. Der zeitliche Aspekt ist im Sinne einer möglichst unterbruchsfreien Versorgung zu verstehen und bezüglich der Qualität sollen festgelegte Standards eingehalten werden. Die Definition lässt aber offen, was unter "angemessenen" Preisen zu verstehen ist, weil dies im Einzelfall und bezogen auf die Marktsituation festzulegen ist. Ausgehend von dieser Definition wird untersucht, welche potenziellen Risiken sich bei einer Marktöffnung für die Versorgungssicherheit ergeben können. Für diese Analyse wird zwischen den Wertschöpfungsstufen "Lieferung und Verfügbarkeit von Rohstoffen", "Produktion", "Übertragung", "Verteilung" und "Handel" unterschieden. Für jede Stufe werden die möglichen Risiken bezeichnet, die heutigen Zuständigkeiten aufgezeigt und im Hinblick auf eine Marktöffnung der allfällige Handlungsbedarf skizziert.
Quelle
D.S. nach Mitteilung BFE vom 10. Juli 2003