Beznau-2: erhöhte Strahlenexposition zweier Mitarbeiter
Im Rahmen der Jahresrevision im Block 2 des Kernkraftwerks Beznau ist am 3. August 2009 bei zwei Mitarbeitern die gesetzlich zulässige Jahresstrahlendosis überschritten worden, ohne dass aber gesundheitlich Folgen zu erwarten sind. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) wurde informiert. Die genauen Umstände des Vorfalls werden derzeit untersucht.
Zur Vorbereitung der während des Revisionsstillstands durchzuführenden Druckprüfung des Primärkreises, die alle zehn Jahre erfolgt, brachten zwei Mitarbeiter im Raum unterhalb des Reaktordruckbehälters Leuchten für den späteren Einsatz einer Kamera an. Durch diesen Raum verlaufen doppelwandige Rohre, in denen Sonden für die Messung des Neutronenflusses im Kern bewegt werden können. Während die beiden Mitarbeiter unterhalb des Reaktordruckbehälters arbeiteten, wurden von einem anderen Raum aus die Innenrohre für die Durchführung weiterer Arbeiten aus dem Reaktordruckbehälter gezogen. Weil die sich normalerweise im Reaktor befindlichen Rohrstücke und Sonden stark strahlen, stieg die Ortsdosisleistung unter dem Reaktordruckbehälter dadurch unvermittelt auf wahrscheinlich über 1000 mSv pro Stunde.
Die beiden Mitarbeiter verliessen diese Arbeitsumgebung so rasch als möglich. Der eine Mitarbeiter erhielt eine Personendosis von 37,8 mSv, der andere eine Dosis von 25,4 mSv. Laut Strahlenschutzverordnung ist in der Schweiz für beruflich strahlenexponierte Personen eine Jahresdosis von 20 mSv zugelassen. Nach aktuellem Kenntnisstand sind bei Dosen in diesem Bereich keine gesundheitlichen Folgen zu erwarten, schreibt das Ensi in seiner Mitteilung.
Ungenügende Arbeitskoordination
Die beiden Arbeiten – das Anbringen der Leuchten und das Bewegen der Rohre – müssen laut Ensi aus Strahlenschutzgründen nacheinander erfolgen. Nach den bisherigen Erkenntnissen führte ungenügende Koordination der Arbeiten zu einer zeitlichen Überlappung und dadurch zur unzulässigen Bestrahlung der beiden Mitarbeitenden, so das Ensi weiter.
Der Vorfall wurde vom Ensi auf der siebenstufigen internationalen Störfallbewertungsskala Ines (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) vorläufig als Zwischenfall der Stufe 2 eingestuft. Diese Klassierung erfolgte aufgrund des Ines-Handbuchs, wonach Strahlenbelastungen, die über dem gesetzlichen Grenzwert des entsprechenden Landes liegen, dieser Ines-Stufe zugeordnet werden müssen, auch wenn die Überschreitung ohne Folgen für die Betroffenen ist.
Quelle
M.A. nach Ensi, Mitteilung, 10. August, und NOK, Medienmitteilung, 3. August 2009