Beznau-2: Einsprachefrist abgelaufen
Gegen das Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Beznau-2 haben einige Tausend Personen, mehrere Organisationen und Vereine sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften Einsprache erhoben.
Mehr als 99% der Einsprachen sind vervielfältigte Formulare und stammen aus Österreich. Gestützt auf das "Nuklearinformationsabkommen" Schweiz-Österreich hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eine Stellungnahme zum Gesuch bei den Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) eingereicht. Die Hauptargumente gegen das Vorhaben sind:
- Durch das Erteilen einer unbefristeten Bewilligung würde der Betrieb des KKW für immer der direkten Kontrolle durch die Öffentlichkeit entzogen.
- Eine unbefristete Bewilligung entspräche nicht der langfristigen Praxis des Bundesrates.
- Durch die Befristung der Bewilligung würde die Betreiberin gezwungen, von sich aus Alternativen zur gegenwärtigen Produktion von Strom in Kernkraftwerken zu evaluieren.
- Das KKW Beznau-2 sei sicherheitstechnisch überholt. Wichtige Komponenten (z.B. Reaktordruckbehälter) seien auf einen Betrieb von 40 Jahren ausgelegt, Angaben zur Alterungspolitik in den aufgelegten Unterlagen jedoch nicht enthalten; der Schutz gegen terroristische Angriffe und den Absturz von grossen Passagierflugzeugen sei ungenügend.
Die Einsprachen werden nun den Nordostschweizerischen Kraftwerken, der Betreiberin des KKW Beznau, zur Stellungnahme unterbreitet. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) werden das Gesuch prüfen. Das Gutachten der HSK und die Stellungnahme der KSA werden in einem späteren Zeitpunkt ebenfalls öffentlich aufgelegt. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2004 über das Gesuch entscheiden.
Quelle
D.S. nach Mitteilung Uvek vom 7. Juni 2002