Belgien: Electrabel muss Nuklearsteuer für 2013 bezahlen

Der Verfassungsgerichtshof Belgiens hat die Klage der Electrabel SA gegen die Steuer auf dem Nukleargeschäft im Jahr 2013 abgewiesen.

23. Sep. 2015

Die belgische Regierung hatte 2008 angekündigt, dass die Besitzer der Kernkraftwerke in Belgien eine einmalige Zahlung in der Höhe von EUR 250 Mio. (CHF 273 Mio.) zu leisten haben. 2009 beschloss die Regierung indes, sie werde den geplanten Kernenergieausstieg verschieben und dafür im Zeitraum 2010–2014 jährlich eine Nuklearindustriesteuer von EUR 215–245 Mio. (CHF 235–267 Mio.) erheben.

Klage gegen Nuklearsteuer 2012

Die Electrabel als Tochtergesellschaft der französischen Engie SA (vormals GDF Suez SA) sowie die EDF Luminus NV und die EDF Belgium SA – beide als Tochtergesellschaften der französischen EDF International SA – erhoben beim Verfassungsgerichtshof bereits Beschwerden gegen die Steuer für das Jahr 2012. Der Verfassungsgerichtshof lehnte diese Klagen am 17. Juli 2014 als «unbegründet» ab. Sie werde ihre nuklearen Aktivitäten in Belgien überdenken, erklärte damals die Electrabel.

Klage gegen Nuklearsteuer 2013

Die Unternehmen reichten daraufhin Klage gegen die Steuer auf das Nukleargeschäft des Jahres 2013 ein. Der Verfassungsgerichtshof befand nun am 17. September 2015, auch diese Steuer sei rechtens. Sie stelle keine rechtswidrige Staatshilfe dar, wie es von den Klägern geltend gemacht werde.

Die Electrabel hatte vorgebracht, die Bemessung der Steuer berücksichtige nicht den starken Rückgang der Finanzergebnisse aus der Kernenergieproduktion. Der Beitrag von EUR 422 Mio. (CHF 461 Mio.), den das Unternehmen zusammen mit weiteren Steuern zu zahlen habe, sei höher als das gesamte Betriebsergebnis des operativen Geschäfts der Electrabel in Belgien. «Die konfiskatorische Steuerbelastung zu einer Zeit, in der sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschlechtert hat, führte 2013 zu einem Verlust», so die Electrabel.

Das Unternehmen wies zudem darauf hin, die Commission de Régulation de l’Electricité et du Gaz (GREG) habe in der von der Regierung in Auftrag gegebenen Studie von März 2015 die Gewinnmarge für 2014 für alle Betreiber nuklearer Anlagen neu berechnet. Diese sei einen Viertel tiefer als 2011 berechnet. Die Studie bestätige den Standpunkt des Unternehmens gegenüber dem Gericht, dass die Erträge aus dem Nukleargeschäft in den letzten Jahren wegen der tiefen Strompreise wesentlich zurückgegangen seien und dass die Betriebskosten aller Kernkraftwerke zugenommen hätten.

Einigung über zukünftige Steuern

Im Rahmen der Vereinbarung zur Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerkseinheiten Doel-1 und -2 hatten sich die Electrabel und die Regierung im Sommer 2015 über die zukünftigen Steuerbeträge geeinigt. Demnach zahlt die Betreiberin 2015 für die Kernenergiesteuer eine Pauschale von EUR 200 Mio. (CHF 218 Mio.) und 2016 eine solche von EUR 130 Mio. (CHF 142 Mio.). Ab 2017 berücksichtigt die Berechnungsformel für die Kernenergiesteuer Änderungen von Kosten, Produktionsvolumen und Strompreise. Sie wird nicht mehr pauschal erhoben, sondern beträgt 40% der Gewinne. Zudem wird bis 2025 eine jährliche Pauschalgebühr von EUR 20 Mio. (CHF 22 Mio.) für die Laufzeitverlängerung von Doel-1 und -2 fällig.

Quelle

M.A. nach Electrabel, Medienmitteilung, 17. September 2015

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