Bedingungen für Fessenheim-Abschaltung erfüllt

Die Voraussetzungen zur vorzeitigen Abschaltung des Kernkraftwerks Fessenheim im Elsass sind gegeben: Die drei von der Electricité de France (EDF) gestellten Bedingungen sind erfüllt.

3. Apr. 2017

Im Januar 2017 hatten sich die EDF und die französische Regierung über die Bedingungen zur vorzeitigen Abschaltung von Fessenheim-1 und -2 geeinigt. Zusätzlich zur vorgeschlagenen Abfindungssumme von EUR 490 Mio. (CHF 525 Mio.) verlangte die EDF, dass die Baubewilligung für den EPR Flamanville-3 verlängert wird und dass der zweite Block von Paluel (PWR, 1330 MW) – seit Mitte Mai 2015 abgeschaltet – wieder in Betrieb genommen werden darf.

Medienberichten zufolge hat die Europäische Kommission signalisiert, dass Frankreich die vorgesehene Entschädigungssumme an die EDF zahlen darf. Zuvor waren bereits die zwei anderen Bedingungen erfüllt und im Amtsblatt veröffentlicht worden: die Verlängerung um drei Jahre der Baubewilligung für Flamanville-3 und die Erlaubnis, Paluel-2 trotz eines über zwei Jahre dauernden Stillstands wieder anfahren zu dürfen.

Nun ist der Verwaltungsrat der EDF wieder am Zug. Er muss einen formellen Antrag auf Entzug der Betriebserlaubnis von Fessenheim beschliessen und anschliessend stellen. Erst danach kann die Regierung die Stilllegung des Kernkraftwerks per Dekret verordnen.

Vorgeschichte

Im neuen Gesetz zur «Energiewende für ein grünes Wachstum» ist unter anderem eine Deckelung der installierten Leistung des Kernkraftwerksparks auf die heutigen 63,2 GW festgeschrieben. Das bedeutet, dass mit der Inbetriebnahme des EPR Flamanville-3 zwei kleinere Einheiten vom Netz gehen müssten. Es wurde beschlossen, dass dies die beiden Einheiten des Kernkraftwerks Fessenheim betrifft. Die Inbetriebnahme von Flamanville-3 ist auf das vierte Quartal 2018 vorgesehen. Staatspräsident François Hollande hatte in seinem Wahlkampf versprochen, Fessenheim während seiner bis Mai 2017 laufenden Amtszeit stillzulegen. Hollande verzichtet auf eine erneute Kandidatur.

Quelle

M.A. nach französischem Amtsblatt, 4. Februar und 24. März 2017

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