Basel-Stadt und Basel-Landschaft fordern Fessenheim-Abschaltung
Die Regierungen der Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft verlangen von den französischen Behörden und der Betreiberin Electricité de France (EDF) eine sofortige vorübergehende Abschaltung des französischen Kernkraftwerks Fessenheim, «bis eine intensive Kontrolle unter Einbezug der Ergebnisse aus den Ereignissen in Japan durchgeführt worden ist».
Eine entsprechende Forderung zur Abschaltung und sofortigen vorübergehenden Stilllegung des 35 Kilometer nördlich von Basel entfernten Kernkraftwerks Fessenheim deponierte Guy Morin, Regierungspräsident von Basel-Stadt, am 1. April 2011 anlässlich eines Geschäftstreffens mit Philippe Richert, dem Präsidenten des Conseil régional d'Alsace.
Mit einem gemeinsamen Brief an den Bundesrat möchten die beiden Kantonsregierungen zudem sicherstellen, dass beim geplanten Treffen von Bundesrätin Doris Leuthard, Leiterin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), mit der französischen Ministre de l'écologie, du développement durable, des transports et du logement, Nathalie Kosciusko-Morizet, auch die Risiken von Fessenheim besprochen werden und die Forderungen der Regierungsräte nach einer Abschaltung des Kernkraftwerks den französischen Behörden überbracht werden.
Bedenken wegen Erdbebensicherheit
Nach Meinung der beiden Basel stellt Fessenheim eine ernsthafte Bedrohung für die regionale Bevölkerung dar. Eine Expertise der Kantone Basel-Stadt und Jura aus dem Jahre 2007 sei zum Schluss gekommen, dass die in Frankreich angewandte Richtlinie zur Ermittlung der Erdbebengefährdung für Kernanlagen nicht dem Stand der gegenwärtigen Kenntnisse und Praxis entsprechen würde und dass die bei einem starken Erdbeben auftretenden Kräfte signifikant unterschätzt würden. «Die Anlage ist veraltet und dürfte gemäss Experten einem starken Erdbeben nicht standhalten», machen sie geltend.
Das Verwaltungsgericht in Strassburg hatte die Klage des Trinationalen Atomschutzverbands (Tras) auf sofortige Stilllegung von Fessenheim am 9. März 2011 abgewiesen.
Quelle
M.A. nach Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Medienmitteilung, 22. März 2011