Axpo weist Vorwürfe betreffend Rechnungslegung der KKL zurück

Die Axpo AG – Mehrheitsaktionärin und Geschäftsführerin der Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) – hat in einer Stellungnahme die Vorwürfe des Trinationalen Atomschutzverbands (Tras) und der Greenpeace Schweiz zurückgewiesen. Diese sind der Meinung, dass die KKL (wie auch die Kernkraftwerk Gösgen AG) durch Bilanzmanipulationen ihre Kosten drücke und zu geringe Rückstellungen für die Abfallentsorgung vornehme. Die Tras und die Greenpeace Schweiz haben deshalb bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige eingereicht.

17. Jan. 2013

Zum Vorwurf der Intransparenz und falscher Berechnungsgrundlagen im KKL-Geschäftsbericht hält die Axpo in ihrer Stellungnahme fest, dass die KKL als Aktiengesellschaft den regulären Buchführungspflichten unterstehe. Die Jahresrechnung der KKL erfülle nicht nur die handelsrechtlichen Anforderungen laut schweizerischem Obligationenrecht (OR), sondern auch den Rechnungslegungsstandard der Stiftung für Fachempfehlungen und Rechnungslegung (Swiss GAAP FER), so die Axpo. Der den KKL-Geschäftsbericht ergänzende Revisionsbericht bestätige die Richtigkeit der Rechnungslegung ebenfalls.

Zum Vorwurf nicht gedeckter Rückbaukosten schreibt die Axpo, ausschlaggebend sei der Fondsbestand zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke. Die Höhe der Beiträge an die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds würden alle fünf Jahre gemäss den Bundesvorgaben durch die swissnuclear evaluiert. Die aktuelle Kostenstudie vom November 2012 habe das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) als realistisch beurteilt und bestätigt. Die neu festgelegten Beiträge stellten sicher, dass nach Ende der Betriebszeit der Kernkraftwerke genügend finanzielle Mittel für die Stilllegung und Entsorgung in den Fonds vorhanden seien, betont die Axpo weiter.

Bisher seien die Betreiber von der Bundesanwaltschaft nicht darüber informiert worden, ob es zur Eröffnung eines Verfahrens komme, schreibt die Axpo in ihrer Stellungnahme.

Quelle

M.A. nach Axpo, Stellungnahme, 14. Januar 2012

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