Aufhebung des Uranabbauverbots in Kirgistan
Kirgistan, das den Bau seines ersten Kernkraftwerks in Erwägung zieht, hat das Verbot der Urangewinnung aufgehoben, um die Wirtschaft anzukurbeln.
Der Gesetzgeber Kirgistans habe ein Gesetz aus dem Jahr 2019 gekippt, das die Erforschung, Exploration und Erschliessung von Uranvorkommen verbietet, so das kirgisische Parlament in einer Erklärung. Die Regierung sagte, sie hebe das Verbot auf, weil sie «ernsthaft nach alternativen Einnahmequellen» suche. Sie betonte, die Umweltnormen würden eingehalten. Premierminister Akylbek Schaparow erklärte, er wolle das Land durch die Wiederaufnahme des Uranabbaus «auf eine neue Entwicklungsstufe bringen». Nach Anti-Atomkraft-Demonstrationen im Norden des Landes hatte Kirgistan 2019 die Uranexploration verboten.
Die Nachrichten- und Presseagentur Associated Press berichtete, dass die Wirtschaft Kirgistans während der Covid-19-Pandemie gelitten habe. In jüngster Zeit wird das Land auch indirekt von den westlichen Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine getroffen.
Der Präsident Kirgistans, Sadyr Schaparow, fordert seit langem eine staatlich gelenkte Produktion in der rohstofffördernden Industrie. Für eine solche Politik setzte er sich erstmals vor mehr als einem Jahrzehnt als Oppositionspolitiker ein.
Interesse an SMR-Bau
Die Aufhebung des Verbots kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Kirgistan nach Angaben des Energieministers Taalaibek Ibraew die Möglichkeit in Betracht zieht, einen kleinen, modularen Reaktor (SMR) zu bauen, der vom russischen Staatskonzern Rosatom geliefert werden soll. Laut der amtlichen russischen Nachrichtenagentur Tass, sagte Ibraew dem kirgisischen Parlament, Kirgistan prüfe «die Optionen» für den Bau von zwei 55-MW-Einheiten.
Im November 2022 hatte das Energieministerium Kirgistans und Rosatom ein Zusammenarbeitsabkommen unterzeichnet, das zum Bau von SMRs führen könnte. Das Abkommen mit Kirgistan sieht auch die Entwicklung der nuklearen Infrastruktur in dem Land vor.
Quelle
M. A. nach NucNet, 14. Juni 2024