Atomausstieg: Umweltkommission des Nationalrats folgt Ständerat
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) empfiehlt ihrem Rat, die vom Ständerat modifizierten Motionen zum Kernenergieausstieg anzunehmen. Demnach soll der Ausstieg keinem Technologieverbot gleichkommen.
Die Urek-N hat am 18. Oktober 2011 fünf Motionen vorberaten, welche die Kernenergie betreffen. Bei den drei Vorstössen der Grünen Fraktion (Mo. 11.3257), der BDP-Fraktion (Mo. 11.3426) und von CVP-Ständerat Roberto Schmidt (Mo. 11.3436), die den Ausstieg aus der Kernenergie fordern und die der Ständerat in der Herbstsession in einer modifizierten Form angenommen hat, empfiehlt die Urek-N ihrem Rat mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Ständerat zu folgen. Die Kommission ist der Meinung, die energiepolitische Ausgangslage mit dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi habe sich grundlegend geändert. Sie unterstütze deshalb den vom Ständerat verabschiedeten Text im Sinne eines Kompromissvorschlages. Damit spreche sie sich für den Ausstieg aus der Kernenergie aus. Wie der Ständerat ist die Kommission der Ansicht, dass ein solcher Entscheid kein Technologieverbot bedeuten dürfe. Angesichts der noch laufenden Kernkraftwerke und der hängigen Entsorgung des nuklearen Abfalls sei die Schweiz auf Knowhow in der Nukleartechnologie angewiesen. In diesem Sinne beantragt die Kommission mit 22 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung die Annahme der Motion 11.3564 von Ständerätin Erika Forster-Vannini (FDP/SG), die den Bundesrat auffordert zu gewährleisten, dass die nukleare Forschung in der Schweiz weitergeführt wird.
Im Weiteren hat die Kommission auch die Motion 11.3304 von Ständerätin Anita Fetz (SP/BS), die unter anderem die Beteiligung der Schweiz an den Stresstests sowie den Einbezug der Pegasos-Erkenntnisse in diese Tests fordert, mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Quelle
M.A. nach Urek-N, Medienmitteilung, 18. Oktober 2011