Atom- und energiepolitische Ziele 2000 des Bundesrates
In seinen Zielen für das Jahr 2000 äussert sich der Bundesrat auch zu atom- und energiepolitischen Themen. Er plant, Anfang nächsten Jahres den Entwurf zu einem neuen Kernenergiegesetz (KEG), das er als indirekten Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen "Strom ohne Atom" und "Moratorium plus" vorsieht, in die Vernehmlassung zu geben.
In seiner Antwort auf eine Motion der - mittlerweile aus dem Parlament ausgeschiedenen - Nationalrätin Katrin Kuhn (Grüne, AG), die einen sofortigen Stopp der Transporte abgebrannter Brennelemente zu den Wiederaufarbeitungsanlagen und die direkte Überführung des Brennstoffs in das zentrale Zwischenlager Würenlingen verlangte, hat der Bundesrat Ende November erklärt, er werde das Verbot der Wiederaufarbeitung in die Vernehmlassungsversion des KEG aufnehmen. Die bestehenden Verträge sollen jedoch erfüllt werden, um mögliche Schadenersatzforderungen zu vermeiden.
Die Verordnung über die Sicherstellung der Entsorgungskosten will der Bundesrat im ersten Halbjahr 2000 verabschieden, damit der neu einzurichtende Entsorgungsfonds durch die Kernkraftwerksbetreiber ab dem Jahr 2001 geäufnet werden kann.
Zu den Verfassungsvorlagen für die Grundnorm für eine Lenkungsabgabe auf nicht erneuerbaren Energien und die Übergangsbestimmung für eine zweckgebundene Energieabgabe werden im Jahr 2000 die Volksabstimmungen stattfinden. Der Bundesrat will die Ausführungsgesetzgebung zur Grundnorm, die als Grundlage zur neuen Finanzordnung mit ökologischen Anreizen dienen soll, im neuen Jahr in die Vernehmlassung geben. Er wird zudem nach Ablauf der Referendumsfrist das CO2-Gesetz in Kraft setzen. Weiter wird er über das neue energiepolitische Programm bestimmen, welches das bestehende Aktionsprogramm Energie 2000 ablösen soll. Entscheidend für die künftige Energiepolitik wird der Ausgang der erwähnten Volksabstimmungen sein. Das Elektrizitätsmarktgesetz möchte der Bundesrat "nach dessen Verabschiedung durch das Parlament rasch in Kraft setzen".
Quelle
M.S.