Areva zieht Temelin-Entscheid weiter
Nachdem das tschechische Elektrizitätsversorgungsunternehmen Skupina CEZ a.s. die Einwände der französischen Areva NP SAS gegen ihren Ausschluss aus dem Auswahlverfahren für den Ausbau des Kernkraftwerks Temelin abgewiesen hat, wird die Areva ihre Beschwerde dem tschechischen Amt für den Schutz des Wirtschaftswettbewerbs (UOHS) vorlegen.
Am 5. Oktober 2012 gab die CEZ bekannt, sie habe das Areva-Angebot für den Ausbau von Temelin ausgeschlossen, weil es nicht den gesetzlichen Anforderungen des öffentlichen Beschaffungswesens entspreche. Die Areva lieferte daraufhin detaillierte Einwände zu jedem der von der CEZ aufgeführten Ausschlussgründe.
Die CEZ beschloss «nach sorgfältiger Beurteilung», dennoch, die Einwände der Areva zurückweisen. Das Unternehmen habe der Areva die Gründe für den Ausschluss detailliert erklärt. Die Areva bezeichnete in einer Medienmitteilung den Entscheid der CEZ als haltlos. Ihr Angebot entspreche allen Anforderungen. Es sei aber in vielerlei Hinsicht missverstanden worden. Die Areva bedaure den Mangel an Dialog. Sie sei nun gezwungen, alle gesetzlichen Möglichkeiten unter tschechischem Recht und EU-Recht auszuschöpfen, um wieder ins Bieterverfahren aufgenommen zu werden. Als ersten Schritt werde sie eine Beschwerde beim tschechischen UOHS einreichen.
Im August 2009 hatte die CEZ die Ausschreibung für den Ausbau von Temelin lanciert. Im November 2011 lud sie drei Kandidaten ein, innerhalb von sechs Monaten Angebote für den Bau von Temelin-3 und -4 einzureichen. Die beiden anderen Bieter – ein russisch-tschechisches Konsortium aus der JSC Atomstroiexport, der Skoda JS a.s. und der JSC OKB Gidropress sowie die Westinghouse Electric Company LLC zusammen mit der Westinghouse Electric Company Czech Republic s.r.o. – verbleiben im Rennen.
Quelle
M.A. nach CEZ und Areva, Medienmitteilungen, 29. Oktober 2012