Anforderungskatalog für Sicherheitsüberprüfung deutscher Kernkraftwerke vorgestellt

Die deutsche Reaktorsicherheitskommission (RSK) hat die Anforderungen für die Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke ausgearbeitet. Die Überprüfung bilde die Grundlage für die politische und gesellschaftliche Bewertung der Risiken, erklärte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Norbert Röttgen, anlässlich einer Pressekonferenz am 31. März 2011.

4. Apr. 2011

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hatte am 17. März 2011 die RSK aufgefordert, einen Anforderungskatalog für eine Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke zu erstellen und die Ergebnisse der auf dieser Basis durchgeführten Überprüfungen zu bewerten. Dabei sollen die Erkenntnisse aus dem Unfallablauf in Japan insbesondere im Hinblick darauf berücksichtigt werden, ob die bisherigen Auslegungsgrenzen richtig definiert sind und wie robust die deutschen Kernkraftwerke gegenüber auslegungsüberschreitenden Ereignissen sind.

Röttgen betonte, es gehe nicht darum zu prüfen, ob die deutschen Kernkraftwerke die bereits bestehenden Regeln einhielten. Dies werde von den zuständigen Aufsichtsbehörden bereits laufend geprüft. «Die Reaktorsicherheitskommission hat den Auftrag, aus den Erkenntnissen der Katastrophe in Japan die Risiken neu zu definieren und zu bewerten», erklärte er.

Stichwortartige Liste der RSK

Die RSK hat einen vorläufigen stichwortartigen Anforderungskatalog der Themen publiziert, um die es bei der Überprüfung besonders gehen soll. Wichtig sei dabei, die besonderen Gegebenheiten eines jeden Standorts zu berücksichtigen und die Reaktoranlagen als Gesamtheit zu betrachten. Laut der RSK-Liste sind Schwerpunkte einerseits bei der Erdbebenauslegung und dem Schutz vor Hochwasser unter Berücksichtigung von Klimaeinflüssen zu setzen, andererseits bei zivilisatorisch bedingten Einflüssen wie Flugzeugabsturz, Gasfreisetzung, Unfall in einem Nachbarblock und terroristische Angriffe einschliesslich Angriffe auf rechnerbasierte Systeme. Zudem zählt die RSK als Prüfpunkte die Themen «Station Blackout», langdauernder Notstromausfall und Ausfall des Nebenkühlwassers auf. Ebenfalls überprüfen möchte die RSK die Robustheit der Vorsorgemassnahmen unter erschwerten Randbedingungen sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Notfallmassnahmen gegen Brennelementschäden (Robustheit der Instrumentierung und des Wasserstoffabbaus). Überprüft werden sollen zu jedem Thema besonders die Organisation, die verfügbaren festen und mobilen Einrichtungen, die Verlässlichkeit der Kommunikationswege und die praktische Durchführbarkeit der Notfallmassnahmen.

Weitere Schritte

Bis Mitte Mai wird die Reaktorsicherheitskommission einen ersten Bericht vorlegen. Danach wird die Ethikkommission eine Stellungnahme über die gesellschaftliche Bewertung abgeben. Darauf aufbauend können bis Mitte Juni die notwendigen politischen Entscheidungen getroffen werden.

Quelle

M.A. nach deutscher Bundesregierung und BMU, Medienmitteilungen, 31. März, und RSK-Anforderungskatalog, 30. März 2011

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