Änderung der Verordnung über den Stilllegungsfonds
Der schweizerische Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über den Stilllegungsfonds für Kernanlagen beschlossen.
Es handelt sich im Wesentlichen um eine redaktionelle Anpassung an die neue Verordnung über den Entsorgungsfonds. Am 6. März 2000 hatte der Bundesrat die Verordnung über den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke verabschiedet, der die Deckung der Kosten für die Entsorgung jener radioaktiven Abfälle sicherstellt, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke entstehen. Für die Kosten der Stilllegung selber besteht bereits seit 1984 der Stilllegungsfonds. Die zusätzliche Einführung eines Entsorgungsfonds machte bei der Verordnung über den Stilllegungsfonds verschiedene Änderungen nötig. Sie ziehen zwischen den beiden Fonds eine klare Grenze.
Quelle
P.B. nach Medienmitteilung des Uvek, 4. Dezember 2000