ABWR-Lizenzierung: Behörden beanstanden Quellterm

Die britischen Behörden haben bei der Lizenzierung des Advanced Boiling Water Reactor (ABWR) die verwendete Definition des radiologischen Quellterms zurückgewiesen. Die Hitachi-GE Nuclear Energy Ltd. muss nun eine den Vorgaben entsprechende Definition einreichen, bevor das Verfahren weitergehen kann.

1. Juli 2015

Die britische Nuklearaufsichtsbehörde, das Office for Nuclear Regulation (ONR), gab im Rahmen des Generic Design Assessment (GDA) des ABWR-Reaktors der Hitachi-GE eine «Regulatory Issue» heraus. Dies stellt die höchste Stufe der formellen Beanstandungen im GDA-Prozess dar. Das ONR kritisiert die Definition des radiologischen Quellterms und deren Begründung bei der Auslegung des ABWR. Der Quellterm entspreche nicht seiner Definition von «Art, Menge und physischer wie chemischer Form der in einer Nuklearanlage vorhandenen Radionuklide mit dem Potenzial, Freisetzungen von ionisierender Strahlung, radioaktiven Abfällen oder Abflüssen zu verursachen». Das ONR erachtet die Definition und die sachgemässe Verwendung des Quellterms als wichtige Voraussetzung für das Verständnis und die Kontrolle der bei einer Nuklearanlage bestehenden potenziellen Risiken.

Die «Regulatory Issue» wurde laut ONR nötig, weil die Antwort der Hitachi-GE im Januar 2015 auf eine «Regulatory Observation» zu diesem Aspekt im April 2014 nicht den Erwartungen der Behörden entsprach. Die Hitachi-GE muss nun eine überarbeitete und den Kriterien entsprechende Definition und Begründung einreichen, damit der Lizenzierungsprozess weitergeführt werden kann. Dazu hat das Unternehmen den Behörden einen Lösungsplan unterbreitet, den das ONR bereits abgesegnet hat.

Quelle

M.Re. nach ONR, Regulatory Issue, 18. Juni 2015

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