Abschliessende Zahlung der Siemens für Ausstieg aus Areva NP

Ein Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) hat am 19. Mai 2011 über die Modalitäten des Ausstiegs der deutschen Siemens AG aus dem Gemeinschaftsunternehmen Areva NP entschieden. Demnach muss die Siemens EUR 648 Mio. (CHF 903 Mio.) an die französische Groupe Areva SA bezahlen.

24. Mai 2011

Die ICC ist der Meinung, dass die Siemens ihren vertraglichen Pflichten gegenüber der ehemaligen Joint-Venture-Partnerin Areva nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Deshalb muss die Siemens einen Betrag von EUR 648 Mio. (CHF 903 Mio.) zuzüglich Zinsen an die Areva zurückerstatten. Mitte März 2011 hatte die Areva den vollen Kaufpreis auf Basis eines kurz zuvor erstellten Wertgutachtens an die Siemens gezahlt. Ebenfalls im März 2011 hatte die Siemens ihre Joint-Venture-Anteile an die Areva übertragen.

Zudem verkürzte die ICC die Wirksamkeit des in der Gesellschaftervereinbarung des ehemaligen Joint Venture vorgesehenen Wettbewerbsverbots von acht auf vier Jahre. Es läuft demnach bis zum 25. September 2013. Die Gültigkeit des Wettbewerbsverbots beziehungsweise seine Dauer prüft derzeit auch die Europäische Kommission.

Das Schiedsgerichtsverfahren war seit April 2009 hängig. Die Siemens hatte Anfang 2009 ihr Joint Venture mit der Areva gekündigt und den Ausstieg im März 2011 vollzogen.

Quelle

M.A. nach Siemens und Areva, Medienmitteilungen, 19. Mai 2011

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