Aargau und Solothurn überweisen Standesinitiativen pro Kernenergie

Die Kantonsparlamente von Aargau und Solothurn haben je eine Standesinitiative für eine kernenergieverträgliche Energie- und Steuergesetzgebung gutgeheissen.

8. Mai 2000

Die praktisch gleich lautenden Initiativen fordern die eidgenössische Bundesversammlung dazu auf, bei bevorstehenden Erlassen im Bereich Kernenergie folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Erstens haben sich die Betriebsbewilligungen für Kernkraftwerke primär nach den technischen Voraussetzungen der Betriebs- und Umweltsicherheit zu richten, zweitens ist auf eine Beschränkung der Kernenergie-Forschung vor allem im Bereich Betriebssicherheit zu verzichten. Der Kernenergie sollen drittens bei der Strommarktöffnung die gleichen Rahmenbedingungen wie den anderen
Energieträgern garantiert werden und sie soll viertens bei einer allfälligen Erhebung von zusätzlichen Abgaben oder Steuern nicht diskriminiert werden.
Der Grosse Rat des Kantons Aargau überwies die Standesinitiative am 2. Mai 2000 mit 97 Ja zu 46 Nein, der Solothurner Kantonsrat am 9. Mai mit 67 Ja zu 44 Nein. Damit schickt der Kanton Aargau, auf dessen Gebiet mit Beznau-I, -II und Leibstadt drei der fünf Schweizer Kernkraftwerksblöcke sowie das Paul Scherrer Institut mit seinen nuklearen Anlagen und das zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle (Zwilag) stehen, ein klares Signal nach Bern. Auch die Ratsmitglieder des Kantons Solothurn, für den das KKW Gösgen ein wichtiger Arbeit- und Auftraggeber ist, wenden sich mit ihrem deutlichen Entscheid gegen eine Diskriminierung der Kernenergie in der zukünftigen energiepolitischen Debatte.
Die Initiativtexte mit Begründungen sind praktisch unverändert aus den Anträgen übernommen worden, die vom Aargauer und Solothurner Kantonsparlament als erheblich erklärt und der Energiekommission bzw. dem Regierungsrat für die Weiterbehandlung zugewiesen wurden. Der genaue Wortlaut wird im Bulletin nochmals abgedruckt, sobald die definitiven Versionen (Schreiben an die Bundesversammlung) der Redaktion vorliegen.

Quelle

M.S. nach Mitteilungen der Aargauer und Solothurner Staatskanzlei, 4. und 9. Mai 2000

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