2011 keine ungeplanten Schnellabschaltungen in der Schweiz
Der Betrieb der Kernanlagen in der Schweiz war auch im vergangenen Jahr sicher, durfte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) am 24. Januar 2012 im Rückblick feststellen. In keinem der fünf Reaktoren kam es zu einer ungeplanten Schnellabschaltung. Der Strahlenschutz der Bevölkerung war jederzeit gewährleistet.
Die vier Schweizer Kernkraftwerke sowie die kerntechnischen Anlagen am Paul Scherrer Institut (PSI), das Zentrale Zwischenlager Zwilag und die Forschungsreaktoren an der ETH Lausanne sowie an der Universität Basel wurden im vergangenen Jahr sicher betrieben. «Die Anlagen befinden sich in einem sicherheitstechnisch guten Zustand», so das Fazit von Georg Schwarz, Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke und stellvertretender Ensi-Direktor, in der Medienmitteilung. «Die Kernkraftwerke weisen auch im internationalen Vergleich einen hohen Sicherheitsstandard auf. Seit der Inbetriebnahme von Kernkraftwerken in der Schweiz im Jahr 1969 ist es nach den Jahren 2006 und 2010 im Betriebsjahr 2011 zum dritten Mal zu keiner ungeplanten Schnellabschaltung eines Reaktors gekommen», so Schwarz weiter.
Deutlicher Rückgang bei den meldepflichtigen Vorkommnissen
Die Zahl der meldepflichtigen Vorkommnisse, die für die nukleare Sicherheit relevant sind, ging um einen Viertel auf 31 Meldungen zurück. Sieben Vorkommnisse betrafen das Kernkraftwerk Beznau, fünf das Kernkraftwerk Gösgen, elf das Kernkraftwerk Leibstadt, vier das Kernkraftwerk Mühleberg, drei die Kernanlagen des PSI und eines den Forschungsreaktor der ETH Lausanne. Kein Vorkommnis verzeichnete das Ensi beim Zwilag und beim Forschungsreaktor der Universität Basel.
Ein Ereignis musste 2011 auf der von 0 bis 7 reichenden internationalen Störfallbewertungsskala für Kernanlagen (Ines) der Stufe 1 zugeordnet werden, die mögliche Verstopfung der Notstandsystem-Wasserfassung bei einem Extremhochwasser am Kernkraftwerk Mühleberg. Diese Erkenntnis bewog die Betreiberin BKW, die Anlage vor dem geplanten Revisionstermin abzuschalten und nachzurüsten. Alle anderen Vorkommnisse lagen unterhalb der internationalen Ereignisskala Ines.
Überprüfungen als Reaktion auf Fukushima
Das Ensi hat nach dem Reaktorunfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi umfangreiche zusätzliche Untersuchungen und Überprüfungen der Kernanlagen verlangt. Die Ergebnisse, Folgerungen und Lehren aus den Untersuchungen hat das Ensi in vier im Herbst 2011 veröffentlichten Berichten festgehalten. Die Überprüfungen und verlangten Sicherheitsnachweise betrafen die Gefährdung des Reaktorkerns und der Brennelementbecken durch schwere Erdbeben und Hochwasser.
Das Ensi ist nach ersten Abklärungen zum Schluss gekommen, dass aufgrund der bisherigen Erkenntnisse aus Fukushima keine unmittelbare Gefahr für die Schweizer Bevölkerung besteht und keines der Kernkraftwerke vorsorglich abgeschaltet werden muss. Ein Teil der Untersuchungen ist noch im Gang. Bis zum 31. März 2012 müssen die Betreiber dem Ensi die Nachweise für die Beherrschung des 10'000-jährlichen Erdbebens sowie der Kombination eines solchen Erdbebens mit dem Versagen der Stauanlagen im Einflussbereich des Kernkraftwerks einreichen.
Strahlenschutz der Bevölkerung gewährleistet
«Die Abgaben von radioaktiven Stoffen an die Umwelt via Abwasser und Abluft aus den Schweizer Kernanlagen lagen im vergangenen Jahr weit unterhalb der bewilligten Werte», sagte Georges Piller, Leiter des Fachbereichs Strahlenschutz. Mit dem eigenen Messnetz Maduk kontrolliert das Ensi rund um die Uhr die Radioaktivität in der Umgebung der schweizerischen Kernkraftwerke. «Der Schutz vor Strahlung war für die Bevölkerung und die strahlenexponierten Personen in den Kernanlagen somit zu jeder Zeit gewährleistet», hielt Piller fest.
Quelle
D.S. nach Ensi, Medienmitteilung, 24. Januar 2012
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