Deutschland: Zwischenbericht zur Standortauswahl für Endlager
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Er zeigt auf, welche Gebiete in Deutschland bei der Endlagersuche näher untersucht werden sollen und welche ausgeschlossen werden können. Er wird als erster Meilenstein auf dem Weg zu einem Endlager für hochaktive Abfälle in Deutschland bezeichnet.
Unter Teilgebiete werden laut BGE Gebiete verstanden, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochaktiver Abfälle erwarten lassen. Um diese zu bestimmen, hat die BGE die im Standortauswahlgesetz definierten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien mit Hilfe der vorhandenen Datenbasis angewendet. Dem Zwischenbericht liegen ausschliesslich geologische Kriterien zugrunde, betonte die BGE. Raumplanerische Aspekte wie zum Beispiel der Abstand zur Wohnbebauung oder Nähe zu Naturschutzgebieten spielten erst in den weiteren Arbeitsschritten eine Rolle.
Ausgewiesene Teilgebiete in Deutschland
Der Zwischenbericht weist insgesamt 90 Teilgebiete mit einer Fläche von ca. 240’874 km² aus, die günstige geologische Voraussetzungen für die Endlagerung hochaktiver Abfälle erwarten lassen. Da sich diese Teilgebiete in erdgeschichtlich unterschiedlichen Einheiten befinden, überlagern sie sich teilweise. Berücksichtigt man die Überlagerung einiger Teilgebiete ist in Deutschland eine Fläche von rund 194’157 km², also ein Anteil von rund 54% der Landesfläche als Teilgebiet ausgewiesen und bildet den Ausgangspunkt für die weiteren Arbeiten im Standortauswahlverfahren.
Dabei wurden im Wirtsgestein Tongestein, neun Teilgebiete mit einer Fläche von rund 129’639 km² ausgewiesen. Für das Wirtsgestein Steinsalz konnten insgesamt 74 Teilgebiete mit einer Fläche von rund 30’450 km² ausgewiesen werden. Davon befinden sich 60 Teilgebiete in steil stehenden Steinsalzformationen und 14 Teilgebiete in stratiformen Steinsalzformationen. Im kristallinen Wirtsgestein konnten insgesamt sieben Teilgebiete mit einer Fläche von 80’786 km² ermittelt werden. Der Salzstock Gorleben ist nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien kein Teilgebiet. Damit scheidet er aus dem Verfahren aus.
«Wichtig ist: Der Zwischenbericht Teilgebiete ist kein abschliessendes Ergebnis, sondern ein erster Zwischenstand», sagte Steffen Kanitz, Geschäftsführer der BGE und zuständig für den Bereich Standortauswahl.
Quelle
M.A. nach BGE, Medienmitteilung, 28. September 2020
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